e-Petition

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Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden?
Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?
Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird?

Das Petitionsrecht zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundrechten. Es steht in Artikel 17 des Grundgesetzes.

Um diesem Grundrecht noch besser zur Geltung zu verhelfen, hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, Petitionen auch mit Hilfe des Internets einzureichen. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition einreichen. Sie können bei den bestehenden öffentlichen Petitionen mitdiskutieren und diese Petition mitzeichnen.

Bitte beachten Sie insbesondere die Richtlinie für die öffentliche Petitionen.

 

Links

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Richtlinie für öffentliche Petitionen PDF 56 KB
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