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Bundespräsidentenwahl am kommenden Mittwoch - Weitere Infos

Bundesversammlung, 30.06.2010, Einladung (3)
24. Juni 2010

Am kommenden Mittwoch, den 30. Juni, wird die Bundesversammlung zusammentreten, um den Nachfolger von Horst Köhler zu wählen.
Eine kurze Übersicht zur Zusammensetzung des Gremiums, das Wahlverfahren und die Tagesordnung sollen folgende Infos geben.

Aufgabe

Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten. Sie tritt gemäß Art. 54 Absatz 4 des Grundgesetzes spätestens dreißig Tage nach dem Zeitpunt der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit zusammen. Der Präsident des Bundestages ist zuständig für die vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung. 

Zusammensetzung

Gemäß Art. 54 Absatz 3 GG besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages (sog. geborene Mitglieder) und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden (sog. gekorene Mitglieder). Der Bundestag hat derzeit 622 Mitglieder, die 14. Bundesversammlung wird daher aus 1.244 Wahlfrauen und Wahlmännern bestehen.

Die Zusammensetzung der Bundesversammlung und das Wahlverfahren sind im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG) geregelt. Nach § 2 Absatz 1 BPräsWahlG stellt die Bundesregierung fest, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben und gibt dies im Bundesgesetzblatt bekannt. Die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Wahlfrauen und Wahlmänner ergibt sich entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung; die ausländische Bevölkerung wird nicht berücksichtigt. Dem Beschluss liegen die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde. Die Bundesregierung hat am 2. Juni 2010 festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben.

Wahl

Wahlvorschläge für dieWahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung gemäß § 9 Absatz 1 BPräsWahlG schriftlich beim Präsidenten des Bundestages einreichen. Wählbar ist nach Art. 54 Absatz 1 GG jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt (geregelt in § 12 Absatz 1 BWahlG) und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Jedem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt gemäß Art. 54 Absatz 1 GG ohne vorherige Aussprache.
Gewählt wird nach § 9 Absatz 3 BPräsWahlG mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Nach Art. 54 Absatz 6 GG ist zum Bundespräsidenten gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Erreicht keiner der Bewerber im ersten oder zweiten Wahlgang diese Mehrheit (sog. absolute Mehrheit), so ist gewählt, wer in einem drittenWahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (sog. relative Mehrheit). Für den zweiten und drittenWahlgang können gemäß § 9 Absatz 1 BPräsWahlG auch neueWahlvorschläge eingereicht werden. Bislang waren nur in der 5. (1969) und in der 10. (1994) Bundesversammlung dreiWahlgänge notwendig.
Der Gewählte hat dem Präsidenten des Bundestages nach § 9 Absatz 4 BPräsWahlG binnen zwei Tagen zu erklären, ob er die Wahl annimmt. In der Praxis erfolgt die Annahmeerklärung des Gewählten unmittelbar nach der Wahl und noch in der Bundesversammlung. Von der Möglichkeit, die Wahl auszuschlagen, wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Nachdem der Gewählte die Wahl angenommen hat, erklärt der Präsident des Bundestages nach § 9 Absatz 5 BPräsWahlG die Bundesversammlung für beendet. Die Amtszeit des neuen Staatsoberhaupts beginnt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages und dauert fünf Jahre.

Aus: Aktueller Begriff: Die 14. Bundesversammlung, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag

 

 

Link zu Infos zur Bundesversammlung und den Kandidaten auf der Homepage des Deutschen Bundestages:

Link zur Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages:

Bundesversammlung, 30.06.2010, Einladung (3)

LöMös Einladung zur Bundesversammlung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert



 



 

 
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